NWG Charging für Wohnungseigentümergemeinschaften

Interessieren Sie sich als Wohnungseigentümergemeinschaft für Lademöglichkeiten in Ihrer Tiefgarage?

Dann sind Sie nicht allein, denn immer mehr Menschen tauschen ihren alten Verbrenner gegen ein modernes und umweltfreundliches E-Auto ein.

Als WEG müssen Sie sich zunächst mit der Frage auseinandersetzen, wo das neue Elektroauto aufgeladen werden soll. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 bieten sich Ihnen einfachere Möglichkeiten diese Idee umzusetzen.

Hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Dank rechtlicher Neuerungen und zunehmenden Förderungen wird es immer unkomplizierter, Ihr Elektroauto zu Hause zu laden.
Mittlerweile haben Sie als Wohnungseigentümer und Mieter einen gesetzlichen Anspruch, dass Lademöglichkeiten für E-Mobile gestattet werden muss.
Zudem wird die Zustimmung aller Miteigentümer nicht mehr benötigt. Die entstehenden Kosten müssen von allen begünstigten Mietern und Eigentümern getragen werden.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns zeitnah mit Ihrem Verwalter über individuelle Lösungsmöglichkeiten für E-Mobilität bzw. eine Ladeinfrastruktur sprechen, um Ihnen eine kostengünstige Lösung anzubieten. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

 

Möchten Sie mehr wissen?

Wir haben hier einige Informationen zu Gesetzen für Sie zusammengestellt.