Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften

  • Regelt die Umsetzung von privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Installation einer Lademöglichkeit für E-Mobile gestattet wird
  • Zur Installation von Ladeinfrastruktur wird nicht länger die Zustimmung aller Eigentümer benötigt
  • Entstehende Kosten sollen von begünstigten Mietern und Eigentümern getragen werden

 

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Umsetzung der EU-Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie (EPBD) 2018/844 in nationales Recht (GEIG hat Bundestag und Bundesrat bereits passiert und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft)

  • Neubau von Wohngebäuden: Bei mehr als fünf Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren ausgestattet werden, um einfache Nachrüstung von Ladestationen zu ermöglichen
  • Größere Renovierung von Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren ausgestattet werden
  • Neubau von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
  • Größere Renovierung von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
  • Bestehende Nicht-Wohngebäude: Bei mehr als 20 Stellplätzen muss ab 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ladepunkte können bei mehreren Nichtwohngebäuden an einer Stelle gebündelt werden
  • Es muss auch Raum für einen zusätzlichen Zählerplatz für Elektromobilität und den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement geschaffen werden