Die wichtigsten Gesetze im Überblick
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften
- Regelt die Umsetzung von privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
- Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Installation einer Lademöglichkeit für E-Mobile gestattet wird
- Zur Installation von Ladeinfrastruktur wird nicht länger die Zustimmung aller Eigentümer benötigt
- Entstehende Kosten sollen von begünstigten Mietern und Eigentümern getragen werden
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Umsetzung der EU-Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie (EPBD) 2018/844 in nationales Recht (GEIG hat Bundestag und Bundesrat bereits passiert und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft)
- Neubau von Wohngebäuden: Bei mehr als fünf Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren ausgestattet werden, um einfache Nachrüstung von Ladestationen zu ermöglichen
- Größere Renovierung von Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren ausgestattet werden
- Neubau von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
- Größere Renovierung von Nicht-Wohngebäuden: Bei mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohren ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden
- Bestehende Nicht-Wohngebäude: Bei mehr als 20 Stellplätzen muss ab 2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ladepunkte können bei mehreren Nichtwohngebäuden an einer Stelle gebündelt werden
- Es muss auch Raum für einen zusätzlichen Zählerplatz für Elektromobilität und den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement geschaffen werden